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Kennt sich jemand mit Markenrecht aus, an alle juristischen MINI-Fahrer!!!
#4

markenrecht ist mein arbeitsgebiet Pfeifen

was die groß-/kleinschreibung angeht:
kommt drauf an, ob eine wortmarke, eine bildmarke oder eine wort/bildmarke angemeldet wurde. wurde eine wortmarke eingereicht, ist egal, wie man es schreibt, es besteht generell verwechslungsgefahr und es kann dir vorgeworfen werden, dass du dich mit fremden federn schmückst. bei bildmarke ist es nicht so einfach...

aber es geht nicht nur um die wiedergabe der marke an sich, sondern auch um das waren- und dienstleistungsverzeichnis. dieses wird bei anmeldung der marke in mehreren waren- und dienstleistungsklassen angegeben.

z.b. wenn du die marke MARKENRECHT für die waren kleidung, sportbekleidung, laufkleidung im speziellen usw. angemeldet hast, ein anderer mit der marke nur waren für z.b. medizinische zwecke geschützt hat, kann man über eine abgrenzungsvereinbarung die beiden marken voneinander abgrenzen.

ginge das in deinem fall?

ist jetzt erstmal sehr allgemein - bissl mehr info's wären nicht schlecht. schick' mir also mal 'ne PN, ich schau' dann mal Wink

[Bild: sigpic5455.gif]
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