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Thema Leistungssteigerung und Nachrüst-ESD
#1

Hallo zusammen,

die TÜV-Gutachten bzw. EG-Betriebserlaubnis für Nachrüst-ESDs oder Komplettanlagen beschränken sich ja immer auf einen bestimmten Fahrzeug-Typ mit der Serienleistung.
Was ist denn, wenn z.B. ein MCS auf 210PS gebracht wird und die Leistungssteigerung auch normal in die Papiere eingetragen wird, "darf" man dann den ESD nicht mehr montieren und spazierenfahren?

Gruß,
Zwetschge

Edit: Mit der Leistungssteigerung meine ich nicht das Works-Kit
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#2

Streng genommen bist du ohne Betriebserlaubnis unterwegs, wenn die ABE bzw. das Gutachten nur bis 120/125kW ausgestellt ist Schulter zucken

Frag doch beim Hersteller an, vielleicht haben sie noch was in der Schreibtischschublade, um den Auspuff mit Leistungssteigerung eintragen zu lassen.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#3

Streng genommen muss der Auspuff eingetragen werden wenn die Leistung überschritten wird, die in der ABE angegeben wird.

Ich habe an meinem Works auch eine Bastuck-Anlage dran, die nur eine ABE hat bis 170 PS. Bin darauf hin zum TÜV und der hat es mir dann ohne Probleme eingetragen!

[Bild: attachment.php?attachmentid=29693&d=1181668955]
[Bild: 160144.png] 210 Works PSYeah!
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#4

newS schrieb:Streng genommen muss der Auspuff eingetragen werden wenn die Leistung überschritten wird, die in der ABE angegeben wird.

Ich habe an meinem Works auch eine Bastuck-Anlage dran, die nur eine ABE hat bis 170 PS. Bin darauf hin zum TÜV und der hat es mir dann ohne Probleme eingetragen!

Ist dann aber Ansichtssache des Prüfers, oder? Kann der die Eintragung auch ablehnen, wenn der einen schlechten Tag hat?
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#5

Zwetschgenfleck schrieb:Ist dann aber Ansichtssache des Prüfers, oder? Kann der die Eintragung auch ablehnen, wenn der einen schlechten Tag hat?

Ablehnen können die allesPfeifen
Nein Spaß, wenn der Auspuff natürlich zu laut ist, dann sagen die lieben TÜV´ler natürlich auch nein.

[Bild: attachment.php?attachmentid=29693&d=1181668955]
[Bild: 160144.png] 210 Works PSYeah!
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