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Winterfelgen Eintragungspflicht?
#1

Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage.

Ich habe als Winterfelgen ein paar Alus 7x17 ET38 mit 205/40/17er Reifen, also genau die gleichen Reifengröße die ich auch im Sommer fahre. Bisher war ich der Meinung das ich die Teile nicht eintragen lassen muss.
Jetzt war ich gestern beim TÜV und hab mich mit dem Mitarbeiter unterhalten und da ich zum Termin der Nachprüfung (Führungsgelenk juchu) wohl schon auf Winterfelgen daher komme, hab ich ihn gleich gefragt was er denn da braucht. ABE hab ich daheim.
Jetzt bin ich mir unsicher ob die ET "egal" ist oder ob die zwangsweise eingetragen werden müssen.

Wenn ja, Kostenpunkt?


Danke und viele Grüße
Cosmic
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#2

Nein, die ET ist sicher nicht egal, denn mit einer kleineren Einpresstiefe änderst du ja die Spurweite und damit die Fahrwerksgeometrie.

Die Felgen müssen mit einem Teilegutachten (nicht ABE) eingetragen werden. Du musst mit ca. 30€ für die Änderungsabnahme rechnen.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#3

Danke für deine Antwort.

Jetzt hab ich noch das Problem, dass das über Leasing läuft.
Weiß gerade jemand wie das bei MINI geregelt ist? Brauch ich ne schriftliche Zustimmung oder darf ich das einfach eintragen lassen.
Auch im Hinblick auf die Rückgabe des Fahrzeugs.
Vielleicht weiß es ja einer, ansonsten muss ich mal daheim im Vertrag schauen.

Gruß
Cosmic
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#4

Das ist vollkommen unproblematisch. Dadurch findet ja keine Wertänderung am Fahrzeug statt.

Einfach zum Tüv fahren und eintragen lassen.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#5

Es muss bei Leasingende halt nur der Original Sommerradsatz drauf sein.

Cooper SD mit Sportautomatik F56
Durchschn. Verbr. 5 Liter
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